Funktionstraining im PRÄVENTAS

Bereits seit 2005 bieten wir als verlässlicher Partner der Rheuma-Liga Niedersachsen Funktionstraining an. Eine Verordnung zum Funktionstraining basiert in der Regel auf orthopädischen Indikationen und wird vom behandelnden Arzt für einen Zeitraum von 12 oder 24 Monaten ausgestellt.

Ziel, Zweck und Inhalt des Funktionstrainings
(Auszug aus der Rahmenvereinbarung über das Funktionstraining vom 01.01.2011).

Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die in der Gruppe im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen durchgeführt werden. Das Ziel ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme / Körperteile, die Schmerzlinderung und die Bewegungsverbesserung. Vom Funktionstraining ausgeschlossen sind Maßnahmen, die Übungen an technischen Geräten, die zum Muskelaufbau oder zur Ausdauersteigerung dienen, beinhalten .

Unsere Angebote für Sie: Funktionstraining
Sie nehmen je nach Inhalt Ihrer Verordnung 1 - 2 Mal pro Woche an einer 30-minütigen Funktionsgymnastik in der Gruppe teil. Die Zeiten entnehmen Sie bitte unserem jeweiligen Kursplan. Diese Maßnahmen werden vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Wichtiger Hinweis: Bei dem nachfolgenden Angebot handelt es sich um eine freiwillige und zuzahlungspflichtige Leistung. Diese ist als Ergänzung Ihrer ärztlich verordneten Maßnahme zu sehen.

Funktionstraining mit erweitertem Therapieangebot
Sie wünschen ergänzend zu den Maßnahmen der Funktionsgymnastik auch ein individuelles und gerätegestütztes Training, möchten zeitlich flexibler sein und vielleicht auch häufiger als 2 Mal pro Woche trainieren? Dann ist diese Variante genau das Richtige für Sie.

Funktionstraining